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Neue Ordnung der Bevollmächtigung für den evangelischen Religionsunterricht an den Europäischen Schulen

Qualitätssicherung und gegenseitiges Vertrauen: Neue Ordnung der Bevollmächtigung für den evangelischen Religionsunterricht an den Europäischen Schulen

Foto: GEKE, KI-generiertes Bild

 

Am 29. Mai 2026 hat der Rat der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa in Doorn eine neue „Ordnung der Bevollmächtigung für den evangelischen Religionsunterricht an den Europäischen Schulen und an anerkannten Europäischen Schulen“ beschlossen. Damit nimmt die GEKE ihre Verantwortung wahr, die Qualität und Ausgestaltung des evangelischen Religionsunterrichts im europäischen Kontext nachhaltig zu sichern.

KERNDATEN DES RATSBESCHLUSSES

  • Beschlussdatum & Ort: Mai 2026 in Doorn durch den Rat der GEKE
  • Zielsetzung: Qualitätssicherung eines evangelischen Religionsunterrichts in Übereinstimmung mit den theologischen Grundüberzeugungen der GEKE
  • Kernprinzip: Begründung eines gegenseitigen Vertrauens und gegenseitiger Verpflichtung zwischen GEKE und ev. Religonslehrkräften
  • Erarbeitung des Entwurfs: Fachbeirat Bildung zum Rat der GEKE

 

Kernpunkte der Ordnung: Verpflichtung und Vertrauen

Künftig setzt eine Beauftragung zur Erteilung evangelischen Religionsunterrichts an den Europäischen Schulen die Bevollmächtigung der Lehrkraft durch die GEKE voraus. Dazu bildet die Ordnung der Bevollmächtigung („Vokation“) die rechtliche Grundlage. Der Rat wählte bewusst den Begriff „Bevollmächtigung“, um sowohl ordinierte als auch nicht-ordinierte Lehrkräfte aus allen Mitgliedskirchen einzubeziehen und den unterschiedlichen kirchlichen Traditionen gerecht zu werden. An zentraler Stelle steht in der Ordnung der Bevollmächtigung die Bildung eines Verhältnisses gegenseitigen Vertrauens aufgrund gegenseitiger Verpflichtung:

Rückhalt und Förderung

Die GEKE verpflichtet sich mit dieser Ordnung, die fachlichen, rechtlichen und beruflichen Anliegen der Lehrkräfte gegenüber schulischen und staatlichen Stellen zu vertreten sowie ihre Fort- und Weiterbildung zu fördern.

Die Lehrkräfte verpflichten sich schriftlich, den Unterricht auf der Grundlage des Evangeliums Jesu Christi gemäß den geltenden Lehrplänen sowie den theologischen Grundüberzeugungen der GEKE zu erteilen.

Vertrauen schaffen

Die gegenseitigen Verpflichtungen schaffen Vertrauen zwischen der GEKE und den Religionslehrkräften. Dieses Vertrauen stärkt die Identifikation mit den Werten und Zielen der GEKE als Gemeinschaft in versöhnter Verschiedenheit. Es fördert eine theologische und konfessionelle Beheimatung der Lehrkräfte in der GEKE. Es fördert zugleich die Sensibilität der Lehrkräfte für andere evangelische Glaubenstraditionen und wirkt sich so auf die Praxis eines Religionsunterrichts aus, der um der Schülerinnen und Schüler willen optimale Möglichkeiten für eine gelingende religiöse Bildung im europäischen Kontext schaffen will.

 

 

Religiöse Bildung entlang der Leitlinien der Europäischen Schulen

An dieser Stelle greifen die Ziele der Ordnung der Bevollmächtigung der GEKE im Blick auf Unterstützung und theologische Beheimatung der Religionslehrkräfte und die pädagogischen Leitlinien der Europäischen Schulen nahtlos ineinander: Ein konfessionssensibler Religionsunterricht, der unterschiedliche Glaubenstraditionen zu Wort kommen lässt, entspricht dem übergreifenden Bildungsauftrag der Europäischen Schulen, allen Schülerinnen und Schülern eine qualitativ hochwertige, mehrsprachige und multikulturelle Bildung im Rahmen eines auf europäischen Werten basierenden Schulethos anzubieten.

„Versöhnte Verschiedenheit“ als Spiegel des europäischen Werterahmens

Ein zentrales Bildungsziel der Europäischen Schulen besteht darin, Toleranz, Kommunikation, Kooperation und die Achtung unterschiedlicher geistiger, moralischer und kultureller Hintergründe aktiv zu fördern. Ein konfessionssensibler Religionsunterricht, der sich an den theologischen Grundüberzeugungen der GEKE ausrichtet, bildet das Fundament für ein Lernklima, das die Vertrautheit mit der eigenen religiösen Identität stärkt und zugleich den Respekt vor anderen Überzeugungen einübt.

Schlüsselkompetenzen

Im Sinne der Schlüsselkompetenzen der lebenslangen Lernens, befähigt ein so verstandener Religionsunterricht die Lernenden zur persönlichen Entfaltung, zu sozialer Verantwortung, ethischer Urteilsfähigkeit und interkultureller Dialogfähigkeit. Indem die Lehrkräfte durch theologischen und religionspädagogischen Rückhalt der GEKE fachlich begleitet, fortgebildet und durch gegenseitiges Vertrauen getragen werden, schaffen sie optimale Lernumgebungen. In diesen erwerben die Schülerinnen und Schüler nicht nur Wissen über die christliche Überlieferung, sondern erlernen das im UNESCO-Bildungsbericht verankerte „Lernen, miteinander zu leben“ und „Lernen zu sein“ – essenzielle Orientierungshilfen für zukunftsfähige Bürgerinnen und Bürger in Europa.

Qualitätssicherung im Dienst kompetenzorientierter Bildungsstandards

Die didaktischen Grundsätze der Europäischen Schulen verpflichten den Unterricht auf ein kompetenzbasiertes, aktives und subjektorientiertes Lernen, das die Lebenswelt und die Fragen der Lernenden in den Mittelpunkt stellt. Die Verpflichtung der Lehrkräfte, den Religionsunterricht sowohl nach den geltenden Lehrplänen der Europäischen Schulen als auch nach den theologischen Grundsätzen der GEKE zu erteilen, garantiert die theologische und fachdidaktische Qualität des Faches. Dies stellt sicher, dass der Unterricht den anspruchsvollen Bildungsstandards entspricht – von der systematischen Entwicklung fachlicher Basiskompetenzen (wie dem Verstehen religiöser Sprache und der Beziehungsherstellung zum eigenen Leben) bis hin zur transparenten Leistungsbewertung entlang vorgegebener Leistungsdeskriptoren.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Bevollmächtigung durch die GEKE

Gefordert werden daher, vor allem im Blick auf die Qualitätsstandards der Europäischen Schulen, die Mitgliedschaft der Lehrkraft in einer GEKE-Mitgliedskirche (oder anglikanischen Partnerkirche), eine kirchliche Empfehlung, eine kirchlich oder staatlich-theologische bzw. religionspädagogische Ausbildung sowie die Erfüllung der Kinderschutzstandards. Die gegenseitige Anerkennung beruht auf ökumenischem Vertrauen; auch Vertretungs- und Nachqualifizierungsregelungen sind verankert.

Zusammenfassung

In diesem internationalen Umfeld der Schulen erfüllt die neue Ordnung der Bevollmächtigung der Gemeinschaft Evangelicher Kichen in Europa drei zentrale Aufgaben:

Qualitätssicherung

Sie stellt sicher, dass der Unterricht trotz der Vielfalt europäischer Herkunftsländer von qualifizierten Lehrkräften erteilt wird und sein evangelisches Profil wahrt.

Europäische Standards

Sie schafft erstmals einen einheitlichen, transparenten rechtlichen Rahmen für Religionslehrkräfte aus ganz Europa. Schulleitungen gewinnen so mehr Rechtssicherheit bei der Einstellung von Religionslehrkräften.

Verlässliche Anbindung

Sie gibt den bevollmächtigten Reliigionslehrkräften Rückhalt sowie theologische und fachliche Orientierung im internationalen Schulleben.

2026-29-05 Ordnung der Bevollmächtigung_DE_Final

2026-29-05 Regulations Governing Authorization_EN_Final

2026-29-05 Règlement d’autorisation _FR_Final

 

 

Der Fachbeirat Bildung zum Rat der GEKE

Erarbeitet wurde die Ordnung der Bevollmächtigung als Vorlage für den Rat durch den ihm zugeordneten Fachbeirat Bildung.

Mitglieder

Die geschäftsführende Leitung wird von Monica Niedermaier, Geschäftsstelle der GEKE, wahrgenommen. Als vom Rat berufene Mitglieder gehören dem Fachbeirat an: Pfarrer Volker Brandt (Belgien, Gesamtkoordinator für protestantischen Religionsunterricht an den Europäischen Schulen in Brüssel), Akad. Direktor Dr. Werner Haußmann (Deutschland, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Lehrstuhl für Religionspädagogik und Didaktik des Ev. Religionsunterrichts), Oberkirchenrat Pfarrer Stefan Knöll (Deutschland, Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Leiter Referat Schule und Religionsunterricht), Pastorin Dr. Ruth Kossmann (Deutschland, Evangelisch-Reformierte Kirche und Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers, Arbeitsstelle für evangelische Religionspädagogik Ostfriesland), Pfarrerin Marion Reysen (Deutschland, Evangelische Kirche im Rheinland), Dr. Katalin Balogné Vincze (Ungarn, Budapest, Evangelische-Theologische Universität, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Institut für Religionspädagogik).

Die Berufung der Mitglieder für die Dauer einer Legislaturperiode erfolgte durch den auf der 9. Vollversammlung in Sibiu/Hermannstadt 2024 gewählten Rat der GEKE.

Arbeitssitzungen und Themen

Der Fachbeirat Bildung trifft sich mehrmals im Jahr zu Arbeitssitzungen präsentisch, bisher zum Beispiel in Frankfurt/ Main, Deutschland, sowie in digitaler Form.

Neben der abgeschlossenen Arbeit an einer europäischen Ordnung der Bevollmächtigung konnte er aktuell die Arbeit an einem Curriculum für das Fach ev. Religion für die Primarstufe abschließen. Ferner berät der den Rat zu Bildungsthemen in Arbeitsprozessen der GEKE sowie in Bezug auf Bildungsthemen im Europarat. [Stefan Knöll]