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GEKE bringt protestantische Kirchenkritik in die Diskussion des Europarats über konfessionellen Religionsunterricht ein

Am 21. April 2026 verabschiedete die Parlamentarische Versammlung des Europarates eine Entschließung zum Thema „Bekämpfung von Diskriminierung aus religiösen Gründen und Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Europa“. Die Abgeordneten berichteten über die zunehmenden Erscheinungsformen religiös motivierter Ausgrenzung und Intoleranz in ganz Europa. Sie betonten, dass die Religions- und Weltanschauungsfreiheit „nicht nur ein Grundrecht, sondern […]

Am 21. April 2026 verabschiedete die Parlamentarische Versammlung des Europarates eine Entschließung zum Thema „Bekämpfung von Diskriminierung aus religiösen Gründen und Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Europa“. Die Abgeordneten berichteten über die zunehmenden Erscheinungsformen religiös motivierter Ausgrenzung und Intoleranz in ganz Europa. Sie betonten, dass die Religions- und Weltanschauungsfreiheit „nicht nur ein Grundrecht, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil jedes demokratischen Systems“ sei.

Mit der Verabschiedung einer Resolution auf der Grundlage des Berichts forderte die Parlamentarische Versammlung die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Religionsgemeinschaften und ihre Mitglieder ihr Recht auf Religionsfreiheit „ohne Behinderung oder Diskriminierung gemäß Artikel 9 der Konvention“ ausüben können.
„Die Staaten müssen ihre Anstrengungen verstärken, um alle Formen von Rassismus und Intoleranz zu verhindern und zu bekämpfen, insbesondere gegenüber Minderheiten in europäischen Ländern.
Die protestantischen Kirchen in Europa unterstützen das grundlegende Anliegen des Dokuments, dass Religion nicht für politische Zwecke missbraucht werden darf, zumal Protestanten in vielen europäischen Ländern seit Jahrhunderten unter einer solchen Ausbeutung der Religion durch den Staat gelitten haben.
Starke Kritik kam von den evangelischen Kirchen in Österreich und der Evangelischen Kirche in Deutschland hinsichtlich der Festlegung, dass „Religionsunterricht nicht konfessionell sein sollte“ (§8). Die KEK konnte die Stellungnahmen beider Kirchen direkt an die deutschen und österreichischen Abgeordneten weiterleiten, die das Wort ergriffen und die Stellungnahmen in die Debatte einbrachten: Konfessioneller Religionsunterricht ist säkular, verfassungsgemäß und bildungsrelevant.

Obwohl der Text unverändert blieb, wurden die Standpunkte der GEKE-Mitgliedskirchen zum Ausdruck gebracht. Die Parlamentarische Versammlung betonte zudem die Bedeutung des Religionsunterrichts und der religiösen Unterweisung sowie den Respekt vor verschiedenen Religionen als Eckpfeiler der Demokratie.

Sibylle Klumpp, die für die Arbeit der CPCE mit dem Europarat verantwortlich ist, konnte persönlich an der Parlamentssitzung teilnehmen.
Pfarrerin Sibylle Klumpp ist Generalsekretärin der Konferenz der Kirchen am Rhein (KKR) und leitet zudem die Abteilung für Mission und internationale Solidarität bei der UEPAL in Straßburg. Die gebürtige Deutsche lebt seit drei Jahrzehnten in Frankreich und hatte verschiedene Führungspositionen innerhalb der Kirche inne, zuletzt in Marseille als Vorsitzende des Regionalrats der Vereinigten Protestantischen Kirche Frankreichs in der Region PACCA.