Vor genau 1700 Jahren gelang es dem Konzil von Nicäa, ein Glaubensbekenntnis zu formulieren, das unseren Glauben an einen Gott – den Vater, den Sohn und den Heiligen Geist – als Ausdruck des biblischen Zeugnisses bekräftigt. Anlässlich dieses Jubiläums befasst sich die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) mit den Ergebnissen des Konzils und der Frage, wie diese zeitgemäß vermittelt werden können, sowie mit der Rolle des Staates in kirchlichen Angelegenheiten. Die Erklärung befürwortet ein gemeinsames Osterfest, da das Datum nach wie vor davon abhängt, ob die Kirchen dem östlichen oder dem westlichen Kirchenkalender folgen.
Im Jahr 2025 wurde vielerorts in Form von wissenschaftlichen Konferenzen und kirchlichen Gedenkveranstaltungen das 1700-jährige Jubiläum des Konzils von Nizäa gefeiert. In die allgemeinen Feierlichkeiten möchten auch wir als Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) einstimmen, denn wir haben dem Konzil und seinen Entscheidungen viel zu verdanken. Dem Konzil von Nizäa gelang es, ein Glaubensbekenntnis zu formulieren, das unseren Glauben an den einen Gott – den Vater, den Sohn und den Heiligen Geist – als Ausdruck des biblischen Zeugnisses auszusagen vermochte.
Die Bedeutung des Konzils besteht für uns heute vor allem in dreierlei Hinsicht: in dem auf dem Konzil verabschiedeten dogmatischen Glaubensbekenntnis, in der Rolle der politischen Macht in kirchlichen Belangen und in der Festlegung auf ein gemeinsames Osterdatum. Im Folgenden wollen wir auf die einzelnen Punkte näher eingehen und sie im Lichte der Leuenberger Konkordie, dem Gründungsdokument der GEKE, würdigen.
1. Das dogmatische Glaubensbekenntnis
Wir wissen darum, dass das 325 verabschiedete dogmatische Glaubensbekenntnis zunächst nicht zur Befriedung der in der damaligen Zeit intensiv geführten dogmatischen Auseinandersetzungen geführt hat, aber wir sind dankbar, dass es möglich war, sich dem biblisch bezeugten Geheimnis der Menschwerdung Gottes mit Hilfe des philosophischen Begriffs des homoousios zu nähern. Folglich sehen wir in dem Bekenntnis von 325 die Grundlage für eine Entwicklung, die im Laufe des 4. Jahrhunderts zur Formulierung des Nicäno-Konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnisses führte, das heute ökumenisch weithin anerkannt ist.
Die Leuenberger Konkordie stellt sich ganz bewusst in diese Bekenntnistradition (LK 4 u. 12) und folgt damit der reformatorischen Theologie, die ausdrücklich an die altkirchlichen Bekenntnisse angeknüpft hat. Wir sind überzeugt, dass diese Anknüpfung nicht auf unreflektiertem Traditionalismus beruhte, sondern auf der theologischen Einsicht, dass die Rechtfertigungslehre die Lehre vom dreieinigen Gott einschließt (LK 8).
Die Formulierung des trinitarischen Gottesglaubens war ein innovativer Durchbruch im Denken über Gott, der bis heute von hoher Relevanz ist, gerade auch angesichts der weit verbreiteten Auffassung, die den Glauben an den dreieinigen Gott zu einer unnötigen Schwierigkeit erklärt. Das christliche Konzept der Trinitätslehre wird insbesondere in der Begegnung mit anderen Religionen immer wieder angefragt und ist in der säkularen Welt oft schwer zu vermitteln. Wir nehmen daher das Jubiläum des Konzils zum Anlass, uns erneut auf das zentrale Bekenntnis des Glaubens an Jesus Christus und den dreieinigen Gott mit ihrer Heilsbedeutung einzulassen, wie es in der Formulierung „für uns und zu unserem Heil“ zum Ausdruck kommt. Wir verpflichten uns, neue und frische Ausdrucksformen zu finden, um die Wahrheit dieses Bekenntnisses mit der heutigen Welt auf unserem gemeinsamen Bekenntnisweg zu teilen.
Die spätere Auslassung der Nizänischen Verurteilungen (Anathemen) lehrt uns, dass das Zeugnis für den wahren Glauben heute nicht durch Ausgrenzung oder Verurteilung erfolgen kann, sondern durch eine versöhnte Vielfalt im Bekennen, wie uns die Leuenberger Konkordie verständlich gemacht hat.
2. Die Rolle der politischen Macht
Wir wissen darum, dass die Rolle von Kaiser Konstantin beim Konzil von Nizäa von einigen sehr kritisch gesehen wird und sein Einfluss auf die theologischen Verhandlungen des Konzils als viel zu weitreichend eingestuft wird. Es besteht kein Konsens darüber, welchen Einfluss der Kaiser tatsächlich auf die Ergebnisse des Konzils hatte.
Im Verlauf der Geschichte haben auch protestantische Kirchen davon profitiert, dass politische Kräfte Verantwortung für die Ordnung der Kirche übernommen haben. Wenn es heutzutage allerdings Ansätze gibt, die den Kaiser als Vorbild für ein christliches Herrschaftssystem in harmonischer Einheit von kirchlicher und politischer Macht darstellen wollen, dann grenzen wir uns entschieden von solchen Ansätzen ab: Politische Mächte sollten weder theologisch überhöht werden, noch sollten Kirchen von politischen Mächten instrumentalisiert werden. Heute betrachten wir es als eine wichtige Aufgabe des Staates, die Religions- und Glaubensfreiheit zu garantieren.
Das sagen wir nicht zuletzt selbstkritisch mit Blick auf unsere eigenen reformatorischen Traditionen, die sich in einigen Fällen zur Entledigung ihrer theologischen Gegner der Obrigkeiten bedient haben. Zu diesen Gegnern zählten dabei insbesondere auch jene, die das Nizänische Glaubensbekenntnis nicht mittragen konnten und deshalb zur Auswanderung gezwungen oder hingerichtet wurden. Hier stehen wir als GEKE für ein völlig anderes Verständnis von Zeugnis und Dienst, das allein „der Bemühung um Gerechtigkeit und Frieden“ (LK 36) verpflichtet ist.
3. Ein gemeinsames Osterdatum
Wir wissen darum, dass historisch nicht gänzlich geklärt ist, inwieweit die Festlegung eines gemeinsamen Osterdatums auf das Konzil von Nizäa zurückzuführen ist. Die Festlegung als solche sehen wir jedoch als Meilenstein an, der uns auch heute noch an unsere gemeinsame ökumenische Verantwortung erinnern kann und soll.
Heute feiern Christinnen und Christen Ostern an unterschiedlichen Daten, je nachdem, ob sie dem östlichen oder dem westlichen Kirchenkalender folgen. Auch innerhalb unserer eigenen evangelischen Kirchengemeinschaft feiern einige Kirchen im orthodoxen Umfeld nach dem östlichen Ostertermin.
In der Leuenberger Konkordie wird „zur wahren Einheit der Kirche die Übereinstimmung in der rechten Lehre des Evangeliums und in der rechten Verwaltung der Sakramente“ (LK 2) genannt. Auch heißt es dort, dass wir „die Gemeinschaft mit Jesus Christus in seinem Leib und Blut […] nicht vom Akt des Essens und Trinkens trennen“ können (LK 19) und „die Verkündigung der Kirchen […] in der Welt an Glaubwürdigkeit“ gewinnt, „wenn sie das Evangelium in Einmütigkeit bezeugen“ (§ 36). Die Leuenberger Konkordie fordert uns daher dazu auf und ermutigt uns, darauf hinzuarbeiten, dass das Osterfest in Zukunft wieder in der ganzen Christenheit an einem gemeinsamen Datum gefeiert wird.
